Nachricht 19.05.2021

EU muss Käfighaltung verbieten!

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1,4 Millionen Menschen haben sich einer Europäischen Bürgerinitiative gegen die Käfighaltung von Nutztieren angeschlossen. Die EU-Kommission könnte der tierquälerischen Praxis nun ein Ende setzen.

Noch immer leiden in Europa rund 300 Millionen Nutztiere in engen Käfigen: Muttersauen, die ihr halbes Leben eingepfercht zwischen Metallstangen verbringen, sodass sie sich nicht einmal umdrehen können; Legehühner, die ihre Flügel nicht ausbreiten können; oder Kaninchen, die zu Millionen in Drahtverschlägen dahinvegetieren. foodwatch fordert nun endlich ein Ende dieser Tierqual. Ein EU-weites Verbot ist nicht unwahrscheinlich.

2019 sammelte die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age", an der sich auch foodwatch beteiligt hatte, rund 1,4 Millionen Unterschriften gegen die Käfighaltung in Europa. Ein großer Erfolg! Bis zum 15. Juli 2021 wird die EU-Kommission nun entscheiden müssen, ob sie ein Gesetzgebungsverfahren zum Verbot der Käfighaltung einleitet. Mehrere EU-Kommissare haben sich bereits bei einer Anhörung im Europäischen Parlament Mitte April für die Einleitung einer solchen Gesetzgebung ausgesprochen. Allerdings gibt es  offenbar eine gewisse Zurückhaltung im Umfeld von EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. 

Appell an EU-Kommission

Deshalb erhöht foodwatch jetzt den Druck und hat eine E-Mail-Aktion gestartet an den EU-Handelskommissar sowie Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen:  Sowohl ethisch als auch rechtlich ist es nicht hinnehmbar, dass nach wie vor rund 300 Millionen Tiere, darunter Legehennen, Schweine und Kaninchen, qualvoll eingepfercht werden. Die EU muss die Käfighaltung gesetzlich verbieten. Damit solch höhere Tierhaltungs-Standards in Europa nicht durch Billigimporte aus Drittländern unterlaufen werden, muss die Kommission zudem Ausgleichsmaßnahmen an den Außengrenzen durchsetzen: Nur der Import von tierischen Produkten, die EU-Standards einhalten, darf erlaubt sein.

 Die EU und die Mitgliedsländer sind gemäß europäischem Recht verpflichtet , mit ihrer Politik dem „Wohlergehen der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung“ zu tragen. So steht es in Artikel 13 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dabei muss die EU eine bessere Behandlung von Tieren auch gegen Billigimporte aus Drittländern schützen. In Übereinstimmung mit WTO-Regeln kann die EU verlangen, dass Importe von tierischen Produkten auf Basis der gleichen Tierschutzstandards erfolgen, die im EU-Binnenmarkt gelten.

Die Anpassungsmaßnahmen zum Schutz der europäischen Nutztiere dürfen weder Drittländer diskriminieren noch protektionistisch sein. Dafür gibt es bereits ein historisches Vorbild: ein WTO-Abkommen, das es der EU erlaubt, die Einfuhr von Babyrobbenfellen zu verbieten

Europa hat die moralische Verpflichtung, die grausame Käfighaltung ein für alle Mal zu beenden!
Matthias Wolfschmidt Gelernter Tierarzt und internationaler Strategiedirektor bei foodwatch