Nachricht 14.07.2022

Nach Topf-Secret-Urteil: Kontrollberichte jetzt deutschlandweit verfügbar

iStock/NiseriN

Das Verwaltungsgericht Schleswig hat entschieden: Schleswig-Holsteinische Behörden sind verpflichtet, die Ergebnisse von offiziellen Lebensmittelkontrollen herauszugeben. Damit müssen auch die letzten Landkreis-Ämter deutschlandweit ihren Widerstand gegen die Transparenz-Plattform „Topf Secret“ aufgeben.

Bis zuletzt hatten zuständige Ämter in Schleswig-Holstein sich geweigert über Topf Secret angefragte Lebensmittelkontrollberichte an die Antragsteller:innen zu übersenden. Lediglich ob und wann es Kontrollen gegeben habe und ob es grundsätzlich zu Beanstandungen gekommen sei, teilten die Behörden teilweise mit. Mit dem Urteil ist nun klar: Das reicht nicht. Denn laut Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hätten Bürger:innen ein Recht darauf, die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu erfahren, so das Gericht.

Die Geheimniskrämerei der Behörden hat ein für alle Mal ein Ende: Bürger:innen können die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Restaurants, Bäckereien oder Supermärkten ganz Deutschlands über die Online-Plattform 'Topf Secret' erhalten und dort veröffentlichen.
Rauna Bindewald Recherchen & Kampagnen

56.000 Anträge über „Topf Secret“

Auf „Topf Secret“, einer Online-Plattform von foodwatch und FragDenStaat, können Bürger:innen seit Anfang 2019 auf Grundlage des VIG amtliche Kontrollergebnisse abfragen – auch bislang geheim gehaltene. Denn in Deutschland wird bisher nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Über 56.000 Anträge wurden inzwischen über Topf Secret gestellt. Doch mit Berufung auf die vermeintlich unklare Rechtslage hatten sich Behörden immer wieder geweigert, Informationen an die Bürger:innen herauszugeben.

In dem konkreten Fall hatte foodwatch den schleswig-holsteinischen Landkreis Ostholstein auf Herausgabe der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen beim „Grand Hotel Seeschlösschen“ am Timmendorfer Strand verklagt. foodwatch hatte die Kontrollberichte über „Topf Secret“ bei der zuständigen Behörde beantragt – aber nie erhalten.

Abfrage von Kontrollberichten nun bundesweit möglich

Mit dem Urteil folgt das Gericht der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in ganz Deutschland. In allen anderen Bundesländern haben die zuständigen Gerichte bereits das Informationsrecht der Bürger:innen bekräftigt. Alle Gerichte stellten klar, dass die Behörden zur Auskunft der Kontrollergebnisse verpflichtet sind – auch wenn die Anträge über die Plattform „Topf Secret“ gestellt wurden.
In der Regel sollte es nun möglich sein, nach einer Anfrage über „Topf Secret“ bundesweit Kontrollergebnisse zu erhalten. Macht mit: Wählt einen beliebigen Lebensmittelbetrieb aus und stellt Eure Anfrage mit wenigen Klicks:

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foodwatch fordert Smiley-System

foodwatch und FragDenStaat fordern für Deutschland ein Transparenz-System nach dänischem Vorbild. In Dänemark erfahren Verbraucher:innen direkt an der Ladentür und im Internet anhand von Smiley-Symbolen, wie es um die Sauberkeit in Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert – von 30 auf rund 15 Prozent. In Deutschland bleibt die Beanstandungsquote seit Jahren konstant bei etwa 25 Prozent.