Futtermittelindustrie: Demnächst kommt nur noch gentechnisch verändertes Futter in den Trog!
Futtermittelindustrie und Raiffeisenverband bestätigen auf Nachfrage von foodwatch: In Zukunft wird die Trennung der Warenströme zur Ausnahme, Gentech-Futter wird Standard
Ab Frühjahr 2004 gilt in der EU eine neue Verordnung zur Zulassung und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Allerdings ist darin die Kennzeichnung von Lebensmitteln (Fleisch und Wurstwaren, Eier und Eiprodukte, Milch und Milchprodukte), die von mit GVO gefütterten Tieren stammen, nicht vorgesehen.
Deshalb werden Verbraucher, die den Einsatz von gentechnologischen Verfahren in der Landwirtschaft ablehnen, beim Einkaufen demnächst zwangsweise zu Gentechnik-Unterstützern gemacht.
Die Futtermittelindustrie hat damit keine Probleme. Weil Futtermittel, die mindestens 0,9 Prozent GVO enthalten, entsprechend gekennzeichnet werden müssen und falsche Angaben bestraft werden, will man grundsätzlich alle Futtermittel als GVO-haltig verkaufen. Das spart Kosten, wie Dr. Henning Ehlers vom Deutschen Raiffeisenverband bestätigt: "Besteht eine starke Nachfrage für gentechnikfreie Ware, werden die Hersteller diese zur Verfügung stellen, voraussichtlich aber mit einem Aufpreis für die Aufwendungen, die mit einer Separierung der Warenströme verbunden sind", so Dr. Ehlers.
Die Verbraucher können dadurch ihre Wahlfreiheit beim Einkauf nicht mehr ausüben und zudem wird der Boden für den durchgängigen Anbau und Vertrieb von Gentech-Futterpflanzen in der EU bereitet, kritisiert Thilo Bode von foodwatch.
"Wer grüne Gentechnik gut findet, soll sie beim Einkauf unterstützen können, wer sie ablehnt, muss dazu auch im Supermarkt in der Lage sein!", so Bode.
foodwatch fordert von der Bundesregierung, das Verursacherprinzip bei der Kennzeichnung anzuwenden. Die Gentechnikfreiheit ist der Standard, von dem GVO-Anwender abweichen. Deshalb müssen diese verpflichtet werden, die Aufwendungen für die Rückverfolgbarkeit bis zum Acker, das heißt die durchgängige Trennung der Warenströme und die eindeutige Qualitätskennzeichnung von tierischen Lebensmitteln, zu tragen.