EU-Minimierungskonzept zementiert hohe Belastung

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Um die Acrylamidbelastung zu senken, legt die EU Richtwerte fest. Werden diese überschritten, sollen die Hersteller reagieren – verpflichtend ist das aber nicht. Weil sich die Richtwerte zudem an den höchstbelasteten Lebensmitteln orientieren, ist das Acrylamid-Minimierungskonzept zum Scheitern verurteilt.

Seit 2011 wird das Acrylamid-„Minimierungskonzept“ der Bundesregierung EU-weit angewandt. Seitdem heißen die „Signalwerte“ nun „Richtwerte“, doch die Idee dahinter ist dieselbe. Statt klarer Vorgaben setzt der Staat auf Kooperation mit den Unternehmen, um die Belastung zu senken: Liegt ein Hersteller über den Richtwerten, fordern die zuständigen Behörden ihn zum Gespräch auf um darauf zu drängen, in der Produktion alle Möglichkeiten zur Senkung der Acrylamidwerte auszuschöpfen.

Die schlechtesten als Vorbild

Noch stumpfer wird das Schwert jedoch, wenn man berücksichtigt, wie die Signal- bzw. Richtwerte für verschiedene Warengruppen wie Kartoffelchips, Pommes frites und Frühstückscerealien zustande kommen. Regelmäßig werden dazu Analysewerte gesammelt und ausgewertet; je nach vorhandener Belastung passen EU und Bundesbehörden die Eingreifschwellen an. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) beschreibt das Vorgehen auf seiner Internetseite konkret:

In den jeweiligen Warengruppen werden die am höchsten belasteten Produkte identifiziert. Der unterste Acrylamidwert dieser zehn Prozent am höchsten belasteten Lebensmittel wird dann als Signalwert festgelegt. Grundsätzlich gilt ein maximaler Signalwert von 1000 µg/kg. Wird der Signalwert oder ein Gehalt von mehr als 1000 µg/kg überschritten, so treten die Überwachungsbehörden der Länder in einen Minimierungsdialog mit den betroffenen Herstellern ein. Durch Änderungen der Rezeptur oder des Herstellungsverfahrens wird dann versucht, den Acrylamidgehalt zu reduzieren.

Im Klartext: Statt an den besten orientieren sich die Behörden an den höchstbelasteten Produkten. Je mehr Acrylamid in Lebkuchen oder Chips steckt, umso später greifen sie ein.

Verbraucher erfahren Messdaten nicht

Bei Stoffen wie Acrylamid, die im Verdacht stehen, erbgutschädigend und krebserregend zu wirken, kann keine gesundheitlich unbedenkliche Höchstmenge festgelegt werden. Denn es muss davon ausgegangen werden, dass bei jeder Menge ein Krankheitsrisiko besteht, das mit der Dosis steigt. Üblicherweise gilt bei solchen Stoffen das „ALARA“-Prinzip (As-Low-As-Reasonably-Achievable). Das heißt, dass die Belastung so niedrig wie mit vernünftigen Mitteln erreichbar gehalten werden sollte. Das EU-weite Konzept erreicht das Gegenteil: Es zementiert hohe Belastungen.

Minimierungskonzept reicht nicht aus

Das beweist die Entwicklung der Signalwerte seit 2002. Diese wurden 2011 sogar noch einmal erheblich gelockert, weil seither EU-weite Richtwerte ermittelt werden und die Acrylamidbelastung vieler Produkte in anderen EU-Staaten noch höher war als in Deutschland. So wurde der Signalwert für Kartoffelchips (deutschlandweit 2010) von 790 auf 1.000 Mikroramm pro Kilogramm (EU-weit seit 2011) angehoben.

Auch die regelmäßigen Tests von foodwatch zwischen 2002 und 2009 haben gezeigt: Solange Hersteller mit ihren Produkten unter dem viel zu hohen Signalwert liegen, sehen sie nicht die Notwendigkeit, sich um eine konsequente Senkung des Acrylamidgehalts zu bemühen. Zum Beispiel Lebkuchen: Hier liegt der Signalwert seit 2002 unverändert beim Maximum von 1.000 Mikrogramm pro Kilogramm, die tatsächliche Belastung der Produkte noch deutlich darüber.