Fragen & Antworten zum Thema Gentechnik

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In welchen Produkten steckt Gentechnik drin – und wie lässt sich das beim Einkauf erkennen? Die wichtigsten Fragen & Antworten rund um Kennzeichnungsregeln und die Ausbreitung von Gentechnik auf dem Acker.

Vergleichsweise einfach ist das bei pflanzlichen Zutaten: Sind diese gentechnisch verändert, muss dies EU-weit auf Verpackungen und oder Speisekarten angegeben werden. Allerdings gilt diese Kennzeichnungspflicht erst ab einem Anteil genveränderter Organismen (GVO) von 0,9 Prozent, unterhalb dieser Schwelle darf es zu zufälligen Verunreinigungen kommen. 

Bei Tierprodukten gibt es eine solche Pflicht-Kennzeichnung nicht, hier klafft eine Kennzeichnungslücke: Verbraucher erfahren in der Regel nicht, ob die Tiere GVO-Futter erhalten haben oder nicht. Hersteller können Milch, Fleisch, Eier und andere Tierprodukte allenfalls freiwillig mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ (und dem zugehörigen staatlichen Siegel) ausloben. Auch hier gilt die 0,9-Prozent-Grenze: Das Tierfutter darf maximal zu diesem Anteil aus GVO-Bestandteilen bestehen, muss also ebenfalls nicht vollständig gentechnikfrei sein. Zudem gilt dies nur für einen bestimmten Zeitraum vor der „Gewinnung“ des Lebensmittels: Ein Schwein etwa darf vier Monate vor der Schlachtung kein Futter mit einem GVO-Anteil von mehr als 0,9 Prozent bekommen, ein Huhn sechs Wochen vor dem Legetermin – vor diesen Zeiträumen dürfen die Tiere auch reines Gen-Futter erhalten.

Das „Ohne Gentechnik“-Siegel gibt es auch für pflanzliche Produkte. Für sie sind die Regeln strenger: Maximal 0,1 Prozent GVO dürfen entsprechend beworbene Lebensmittel enthalten, das entspricht der technischen Nachweisgrenze – praktisch dürfen gentechnisch veränderte Bestandteile also auch nicht in Spuren enthalten sein. Insgesamt ist die Zahl der Produkte mit „Ohne Gentechnik“-Siegel im Handel sehr gering. (03.01.2013)

Grundsätzlich ja. Rechtlich gelten Bio-Produkte als gentechnikfrei, was bedeutet: Gemäß der Öko-Verordnung der EU dürfen sie maximal 0,9 Prozent gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten. Der Gesetzgeber hat die Schwelle nicht auf 0,0 festgelegt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass bereits genveränderte Pflanzen angebaut werden und es daher zu unbeabsichtigten Verunreinigungen auch auf Bio-Feldern kommen kann. GVO-Spuren dürfen allerdings nur dann in Bio-Produkten enthalten sein, wenn diese unvermeidbar sind – ein bewusster Einsatz von Agrar-Gentechnik ist im Ökolandbau also ausgeschlossen. (03.01.2013)

Nein. Vitamine, Zusatz- und Wirkstoffe wie zum Beispiel Aminosäuren werden entweder in der chemischen Fabrik oder in einem Fermenter mit Hilfe von gentechnisch veränderten Bakterien hergestellt. Im Gegensatz zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im Freiland wird Gentechnik hier im geschlossenen System angewendet und es werden keine Gene in die Produkte eingebaut. Die zur Produktion von Vitaminen oder Zusatzstoffen eingesetzten gentechnisch veränderten Mikroorganismen müssen vollständig von den Zusatzstoffen entfernt werden. In den jeweiligen Vitaminen, Zusatzstoffen oder Aromen des Futtermittels dürfen sie nicht mehr enthalten sein.

Zwischen der chemischen Struktur von chemisch-synthetisch und bakteriell gewonnenen Vitaminen und Zusatzstoffen besteht kein Unterschied. Deshalb kann man davon ausgehen, dass davon keine Gefahr für Umwelt und Gesundheit ausgeht. Gleiches gilt für Vitamine und Aminosäuren, die häufig Futtermitteln für Nutztiere zugesetzt werden. Der Einsatz von GV-Mikroorganismen bei der Herstellung von technischen Hilfs- und Zusatzstoffen muss nicht deklariert werden.

Bei Lebensmitteln mit der „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung sowie in den für sie eingesetzten Futtermitteln dürfen keine mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellte Aromen, Vitamine, Enzyme etc. verwendet werden. Erlaubt ist der Einsatz der von GVO-Bakterien erzeugten Zusatzstoffe nur in zulassungspflichtigen Ausnahmen, wenn die Substanz gentechnikfrei nicht verfügbar ist. Entsprechend gilt die Regelung auch für Bio-Lebensmittel. (03.01.2013)

Verbraucher können beim Einkauf von Milch, Fleisch oder Eiern nicht verlässlich erkennen, ob die Tiere mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert wurden. Denn es gibt keine entsprechende Kennzeichnungspflicht auf den Produkten. Nur bei Bio-Lebensmitteln, die in Deutschland einen Marktanteil von unter fünf Prozent haben, können Verbraucher bisher die Verwendung von Gentechnik ausschließen. Damit werden sie bei konventionellen Lebensmitteln um eine entscheidende Auswahlmöglichkeit betrogen.

Schon seit 1997 besteht die Möglichkeit, Lebensmittel mit dem Hinweis „ohne Gentechnik“ zu kennzeichnen. Dafür galten folgende Anforderungen:

  • Das Produkt durfte nicht aus einem gentechnisch veränderten Produkt bestehen oder aus diesem hergestellt sein.
  • Es durften auch sonst keinerlei Hilfsmittel wie Enzyme verwendet werden, zu deren Herstellung Gentechnik verwendet wurde.
  • Bei tierischen Produkten durften die Tiere nicht mit Futtermitteln gefüttert werden, die Gentechnik in irgendeiner Form enthielten. Auch die Verwendung von Tierarzneimitteln wurde unter Umständen erfasst.

Diese Anforderungen waren für Hersteller und Handel zum Teil nur schwer überprüfbar und damit wenig praxisgerecht. So mussten zwar gentechnisch veränderte Futterpflanzen gekennzeichnet werden, nicht aber gentechnisch hergestellte Enzyme. Für Futtermittel-Hersteller wie auch für Landwirte bedeutete dies unwägbare Risiken der Fehldeklaration. Die Kennzeichnung wurde daher fast überhaupt nicht genutzt.

Seit 2008 dürfen tierische Lebensmittel als gentechnikfrei vermarktet werden, wenn in einem gesetzlich festgelegten Zeitraum vor Gewinnung des Produktes auf gentechnisch veränderte Futterpflanzen verzichtet wird. Mit dieser praktikablen Regelung haben konventionelle Landwirte und Molkereien erstmalig einen Anreiz, auf gentechnikfreie Fütterung umzustellen. Denn wenn sie ihre Produkte „ohne Gentechnik“ vermarkten können, können sie möglicherweise auch einen Mehrpreis dafür erlösen. (03.01.2013)

Derzeit sind die Äcker der EU eine beinahe gentechnikfreie Zone. Und selbst weltweit werden 90 Prozent der Anbauflächen ohne gentechnisch verändertes Saatgut bewirtschaftet. Der Kampf um die Verbreitung der Agrar-Gentechnik wird sich bei den Futterpflanzen entscheiden. Denn die angebauten gentechnisch veränderten Pflanzen werden meistens nicht vom Menschen verzehrt, sondern an Nutztiere verfüttert. So wandern 80 Prozent der in die EU importierten gentechnisch veränderten Pflanzen in den Futtertrog.

Deutschland und die Europäische Union (EU) sind ein wichtiger Abnehmer für gentechnisch veränderte Futterpflanzen. Jedes Jahr werden etwa 35 Millionen Tonnen Soja in die EU importiert und überwiegend als Futtermittel verwendet. Deutschland hat mit die größten Rinder-, Schweine-, und Geflügelbestände in der EU. Ein großer Teil der importierten Soja ist gentechnisch verändert – vor allem, wenn sie aus den USA, aus Kanada oder aus Argentinien kommt.

Entscheidend ist also die Frage, wie sich die Nachfrage nach gentechnikfreiem Futtermittel entwickelt. Klar ist: Die Akzeptanz bei den Verbrauchern ist gering. Um die Nachfrage auf ein entsprechend niedriges Niveau zu senken, müsste zuallervorderst Transparenz geschaffen werden: Nur wenn die Verbraucher erfahren, für welche Produkte Gentechnik eingesetzt wurde, können sie sich im Zweifel auch dagegen entscheiden. Die klaffende Kennzeichnungslücke bei Tierprodukten muss daher dringend geschlossen werden. (03.01.2013)