lebensmittelwarnung.de – im Praxistest durchgefallen

lebensmittelwarnung.de sollte der Ort sein, an dem Bund und Länder schnell  und umfassend über Lebensmittel-Rückrufe informieren. Doch die Realität sieht bei dem Portal anders aus.

Im foodwatch-Praxistest ist lebensmittelwarnung.de, das bereits 2011 online ging, durchgefallen. Es finden sich keineswegs alle wichtigen Informationen auf der Plattform, nur die, bei denen die Länderbehörden eine Publikation für angemessen halten. Und das handhaben sie durchaus unterschiedlich.

Ein Beispiel aus Baden-Württemberg: Das zuständige Landesministerium betreibt auch eine eigene Landes-Website zu Lebensmittelwarnungen mit Bezug zum „Ländle“ – und kann entscheiden, dass eine Warnung nur für die Menschen in Baden-Württemberg Relevanz hat. Bringt ein Erfurter also Käse aus dem Schwarzwald-Urlaub mit nach Hause, müsste er gezielt auf der – noch dazu schwer auffindbaren – Seite eines baden-württembergischen Landesministeriums surfen, um über den Rückruf dieses Käses informiert zu werden. Dann nämlich, wenn der Käse von einer kleinen Käserei lokal begrenzt verkauft wurde – für das Landesministerium in Stuttgart ein „rein regionales Geschehen“ und daher kein Bedarf an einer bundesweiten Publikation – Tourismusregion Schwarzwald hin oder her. 

Warnungen oft verzögert veröffentlicht

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Lebensmittel zudem wohl nicht mehr direkt nach dem Einkauf verzehren. Denn: Nur jede zweite Lebensmittelwarnung erscheint ohne nennenswerten Verzug auf lebensmittelwarnung.de. Bei allen anderen kommt es zu einer nicht hinnehmbaren Verzögerung von einzelnen Tagen bis zu einer ganzen Woche. Manche Rückrufe werden gar nicht verbreitet. Die Gründe sind vielseitig: Personelle Unterbesetzung der Behörden, fehlende Bereitschaftsdienste Abends und am Wochenende, die Abhängigkeit von der einen Behörde im „Sitzland“ des rückrufenden Unternehmens, die als einzige eine Meldung einstellen darf.

Zudem muss die Behörde in jedem Fall das betreffende Unternehmen anhören und ihm ausreichend Zeit für einen Rückrufplan einräumen. Auch hier kann unnötig viel Zeit vergehen. Zeit, in der die Behörden bereits Kenntnis über eine Gesundheitsgefahr haben, die Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht informieren. Damit ist lebensmittelwarnung.de nicht geeignet, Verbraucherinnen und Verbraucher umfangreich und zügig über Gesundheitsgefahren zu informieren und dadurch größeren Schaden abzuwenden.

Dort informieren, wo die Menschen einkaufen!

Wenn eine Rückrufaktion nötig ist, dann muss alles dafür getan werden, die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu warnen. Um das zu erreichen, sind aus Sicht von foodwatch zahlreiche Schwachstellen zu beheben. 

Unter anderem müssen die Händler Aushänge am Regal des betroffenen Produkts, im Kassenbereich sowie an zentraler Stelle im Eingangsbereich aufhängen – egal ob Eigen- oder Herstellermarken zurückgerufen werden.