Neues Tierschutzgesetz: foodwatch protestiert vor Bundestag gegen tierquälerische Anbindehaltung
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Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zum neuen Tierschutzgesetz hat foodwatch ein Ende der Anbindehaltung bei Kühen und Rindern gefordert. Mit Transparenten, Kostümen und einer lebensgroßen angeketteten Kuh protestierten Aktivist:innen der Organisation gemeinsam mit Verbraucher:innen vor dem Reichstagsgebäude. Der Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP sieht vor, dass die Kettenhaltung für weitere zehn Jahre erlaubt bleibt, zudem soll es weitreichende Ausnahmeregeln für kleine Höfe geben – aus Sicht von foodwatch ist das klar tierschutzwidrig.
„Die tierquälerische Kettenhaltung muss endlich verboten werden – ohne jahrelange Übergangsfristen und ohne Schlupflöcher für kleine Höfe“, sagte Annemarie Botzki von foodwatch.
SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2021 zwar versprochen, die Anbindehaltung zu beenden. Der jetzt vorgelegte Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz sieht jedoch eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Höfe mit höchstens 50 Rindern dürfen die Tiere zudem weiterhin angebunden halten, wenn diese im Sommer auf die Weide können und im Winter zwei Mal pro Woche Auslauf haben. foodwatch kritisierte diese sogenannte „Kombihaltung“ als tierquälerisch. Außerdem könne kaum kontrolliert werden, ob Betriebe sich an die Vorgaben hielten.
Deutschlandweit leben mehr als eine Million Milchkühe und Bullen auf engstem Raum angebunden und können sich kaum bewegen. Etwa jeder dritte Milchviehbetrieb hierzulande hält seine Kühe in Anbindehaltung. Dabei leben Rinder eigentlich auf Weideflächen in sozialen Herden und laufen täglich mehrere Kilometer – in Anbindehaltung unmöglich. Tiermedizinische Studien zeigen zudem, dass Milchkühe, die im Stall fixiert sind, besonders häufig unter schmerzhaften Euterentzündungen leiden.
Links und mehr Informationen
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- E-Mail-Protestaktion von foodwatch
- Mehr als eine Million Rinder in Deutschland leben in Anbindehaltung
- 28.300 rinderhaltende Betriebe praktizieren diese Haltungsform, 35 Prozent aller Milchviehbetriebe
- Rund die Hälfte aller Milchviehbetriebe in Bayern hält ihre Tiere in Anbindehaltung
- Studie zu Euterentzündungen bei Kühen in Anbindehaltung
- Rechtsgutachten: Anbindehaltung verstößt gegen Tierschutzgesetz