Pressestatement: Zum Beschluss der Verbraucherministerkonferenz über die Einführung einer „Hygiene-Ampel“ erklärt Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:
„Die Verbraucherminister gehen einen überfälligen Schritt hin zu mehr Transparenz bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen. Jahr für Jahr musste fast jeder vierte Betrieb bei den Kontrollen beanstandet werden, das ist aus Sicht der Verbraucher und auch der sauber arbeitenden Betriebe ein unhaltbarer Zustand.
Jetzt hat Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner keine Ausrede mehr - sie muss zügig die rechtlichen Voraussetzungen für die Hygiene-Ampel schaffen. Die Anforderungen für das Gesetzbuch lauten: Die Hygiene-Ampel muss für alle Lebensmittel- und Futtermittelbetriebe verpflichtend gelten, und es müssen alle Kontrollergebnisse unverzüglich öffentlich gemacht werden, die guten wie die schlechten. Die Bewertungen dürfen nicht durch Nachkontrollen verändert werden, die auf Verlangen eines beanstandeten Betriebs zustande kommen. Wenn ein Autofahrer beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt wird, kann er schließlich auch nicht die Polizei auffordern, ihn zwei Wochen später an der selben Kreuzung noch einmal zu beobachten und auf die Punkte in Flensburg zu verzichten, falls er diesmal erst bei Grün fährt.“