Nachricht 10.05.2014

Radebergers Absage an eine ehrliche Kennzeichnung

Etwa 10.000 Verbraucher haben sich bei Radeberger, dem Eigentümer der Marke "Clausthaler" beschwert, weil das "Bier unter den Alkoholfreien" (Clausthaler über Clausthaler) Alkohol enthält, ohne dass dies auf der Verpackung steht. Doch trotz der vielen Verbraucherbeschwerden beharrt Deutschlands größte Brauerei auf der Bezeichnung "alkoholfrei" und weigert sich, den Alkoholgehalt (0,45 Volumenprozent) ehrlich zu kennzeichnen. Wo Verbraucherprotest nicht hilft, muss der Gesetzgeber klare Vorgaben und der Werbelüge den Garaus machen.

Zwei Jahre nach Start der E-Mail-Aktion wollten wir von Radeberger wissen, ob sich an der Kennzeichnungspraxis oder dem Alkoholgehalt etwas geändert hat. Doch wir bekamen eine Absage: "An der grundsätzlichen Lagerung Ihrer Anfrage [hat sich] seit unserer letzten Anfrage nichts geändert", lässt uns die zum Oetker-Konzern gehörende Großbrauerei wissen. Basta!

Damit ignoriert Radeberger erfolgreich aktuelle Erkenntnisse aus der Verbraucherforschung. Eine im Januar 2013 veröffentlichte repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen hat bestätigt: Etwa 70 Prozent der Befragten erwarten, dass ein als "alkoholfrei" bezeichnetes Bier keinen Alkohol enthält. Anstelle der Bezeichnung als "alkoholfrei" favorisieren die Verbraucher Begriffe wie "alkoholarm" (31% der Befragten), "wenig Alkohol" (25% der Befragten) oder "alkoholreduziert" (20% der Befragten).

Wenn die Lebensmittelindustrie, wie im Fall Clausthaler, trotz Verbraucherprotest keine ehrliche Kennzeichnung vornimmt, ist die Politik in der Verantwortung. Der Gesetzgeber duldet die "alkoholfrei"-Kennzeichnung für Bier unter 0,5 Umdrehungen bislang, gesetzlich geregelt ist sie allerdings nicht. Den genauen Alkoholgehalt müssen die Hersteller hierzulande sogar erst ab 1,2 Volumenprozent deklarieren. In Großbritannien ist man einen Schritt weiter: "alcohol-free" gelten Biere nur unter 0,05 Volumenprozent. Dort dürfen "alkoholfreie" Biere also nur ein Zehntel des in Deutschland bei angeblich "alkoholfreien" Bieren üblichen Alkoholgehalts mitbringen. Fordern Sie jetzt die Bundesregierung auf, auch in Deutschland für verbraucherfreundliche Regelungen zu sorgen: Die verpflichtende Kennzeichnung herstellungsbedingter Alkoholgehalte ist Teil des foodwatch 15-Punkte-Plans gegen legale Verbrauchertäuschung.