Nachricht 07.03.2024

Erfolg: Katjes ändert Verpackungen

Gleiche Verpackung, aber weniger Inhalt: Für diese versteckte Preiserhöhung hat foodwatch Katjes abgemahnt. Katjes hat nun reagiert.

Es ist ein beliebter Trick der Lebensmittelindustrie, den sich Katjes da zunutze gemacht hat: Einfach weniger Fruchtgummis in die Tüte packen, die Verpackungsgröße und den Preis aber beibehalten. Die Verbraucher:innen werden diese versteckte Preiserhöhung schon nicht bemerken. foodwatch hat nun einen Sieg im Kampf gegen die Verbraucherabzocke errungen: Wir haben Katjes abgemahnt. Und der Süßwarenkonzern hat nun angekündigt, bis Oktober “die Maße sämtlicher Katjes-Verpackungen, bei denen es zu Gewichtsreduktionen gekommen ist, (zu) verkleinern”. Außerdem soll die Gewichtsangabe auf der Verpackungsvorderseite dargestellt werden. 

Shrinkflation: foodwatch fordert Kennzeichnungspflicht 

Es ist gut, dass Katjes einlenkt und die Luftnummer bei seinen Fruchtgummis beendet.  Schon alleine deshalb, weil der Konzern damit eine Menge Plastikmüll einspart. Um Preiserhöhungen transparent für die Verbraucher:innen zu machen, reicht dieser Schritt aber nicht aus.

Mit der Verkleinerung der Verpackung ist der Drops noch nicht gelutscht: Umweltministerin Lemke muss der alltäglichen Preisabzocke im Supermarkt ein Ende bereiten und sich für eine Kennzeichnungspflicht von Shrinkflation starkmachen.
Laura Knauf Recherche & Kampagnen

Bis zu 20% teurer

Im Katjes-Fall geht es um verschiedene Fruchtgummisorten wie Grün-Ohr-Hase, Oceania und Party Wunderland. Bis Mitte 2022 enthielten die Tüten 200 Gramm, die Familien-Packungen 300 Gramm Süßigkeiten. Seitdem hat Katjes den Inhalt vieler Verpackungen auf 175 Gramm beziehungsweise 250 Gramm reduziert. Eine versteckte Preiserhöhung von 14 beziehungsweise 20 Prozent. 

Urteil gegen Shrinkflation

Shrinkflation ist mittlerweile Alltag im Supermarkt: Die Verbraucherzentrale Hamburg meldete 2023 einen neuen Höchststand der Produkte mit versteckten Preiserhöhungen. In einem mit Katjes vergleichbarem Fall urteilte kürzlich das Landgericht Hamburg, dass das Unternehmen Upfield Verbraucher:innen bei der Umstellung seines Streichfettes Sanella in die Irre geführt hat. Demnach dürfen Hersteller nicht weniger Inhalt in gleich großen Verpackungen verkaufen, ohne auf die geringere Füllmenge hinzuweisen. 

Der Vorstoß der Umweltministerin geht nicht weit genug

Bundesumweltministerin Lemke hat das Problem auf dem Schirm: Ihr Ministerium veröffentlichte im vergangenen Jahr ein Eckpunktepapier für weniger Verpackungsmüll. Demnach soll es verboten sein, den Inhalt von Produkten zu verringern, wenn dabei nicht auch die Verpackung schrumpft. foodwatch begrüßt diesen Vorstoß für den Umweltschutz. Er reicht jedoch nicht aus. Zusätzlich ist eine Kennzeichnungspflicht nötig: Wenn der Kilopreis steigt, weil der Inhalt verringert wird, müssen Hersteller diese Änderung auf der Vorderseite der Verpackung und in Online-Shops kenntlich machen – ähnlich wie in Brasilien. Auch Frankreich will gegen Shrinkflation aktiv werden.

Jetzt foodwatch-Aktion unterzeichnen!

In Deutschland unterstützen bereits mehr als 40.000 Verbraucher:innen diese Forderung in einer foodwatch-Petition an Bundesumweltministerin Steffi Lemke und die Bundesregierung - machen auch Sie mit!