Nachricht 12.02.2015

BGH-Urteil: Monsterbacke-Slogan nicht irreführend

Wissen Eltern, dass ein Früchtequark für Kinder viel Zucker enthält? Sie tun es, entschied der Bundesgerichtshof heute. Und doch darf ein Milch-Slogan nicht für sich alleine stehen. Der umstrittene Milch-Slogan der Molkerei Ehrmann auf der Verpackung des Kinderquarks Monsterbacke führt Eltern zwar nicht in die Irre. Er darf aber nur zusammen mit speziellen gesundheitsbezogenen Hinweisen verwendet werden.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. Welche zusätzlichen Angaben das genau sein müssen, soll nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart klären. 

„So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“

In dem Rechtsstreit geht es um folgenden Spruch auf der Verpackung des Früchtequarks: „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!“. Die Wettbewerbszentrale hatte Ehrmann deshalb wegen Irreführung verklagt. Die Molkerei verwendet den Spruch wegen des Prozesses derzeit nicht.

Bei dem Früchtequark handele es sich erkennbar um ein Produkt, das sich von Milch unterscheide, entschied der BGH nun. „Der Verbraucher weiß, dass Früchtequark mehr Zucker hat als Milch“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher in Karlsruhe.  Nach dem Europarecht brauche ein solcher Slogan jedoch zusätzliche Angaben. Um über die genauen Hinweise zu entscheiden, wies der BGH den Fall an das OLG Stuttgart zurück.

Rechtsstreit dauert seit fünf Jahren an

Ehrmann begrüßte die Entscheidung: „Jetzt ist klar, dass der Slogan Verbraucher nicht die Irre geführt hat“, sagt Gunther Wanner von Ehrmann. Die Molkerei will erst nach einem abschließenden Gerichtsurteil über die weitere Zukunft des Werbespruchs entscheiden. Der Rechtsstreit dauert seit fast fünf Jahren an und hat neben dem BGH auch den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg beschäftigt.

Die Wettbewerbshüter bedauern das Urteil dagegen. „Wir wollten den Slogan eigentlich ganz von der Verpackung haben“, sagt Antje Dau von der Wettbewerbszentrale. Ziel müsse es jetzt sein, dass mehr Informationen auf die Verpackung kämen, die nützlich für Verbraucher seien.


Health-Claims-Verordnung gescheitert

Aus Sicht von foodwatch verhindert das Urteil leider nicht, dass Verbraucher durch Gesundheitswerbung in die Irre geführt werden. Denn Hersteller können weiterhin selbst Süßigkeiten oder Soft Drinks ganz legal als gesund vermarkten, solange einfach Vitamine oder Mineralstoffe zugesetzt werden. Die Health Claims-Verordnung ist gescheitert und schützt Verbraucher nicht vor Irreführung. Lebensmittel sind keine Medikamente. foodwatch fordert deshalb: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen haben auf Lebensmitteln nichts verloren. Über eine E-Mail-Protestaktion unterstützen bereits mehr als 34.000 Verbraucher diese Forderung.

Gesundheitsversprechen auf Lebensmitteln fehl am Platz

Aufgrund der sogenannten Health-Claims-Verordnung müssen sich Lebensmittelhersteller zwar ihre gesundheitsbezogenen Werbeaussagen („Health Claims“) durch die EU genehmigen lassen. Bewertet werden allerdings oft nur isolierte Effekte einzelner Zusätze, nicht jedoch, ob das Lebensmittel insgesamt empfehlenswert ist. Daher können auch unausgewogene Produkte wie Soft Drinks, Süßigkeiten oder Junk Food genehmigte Health Claims tragen – wenn ihnen beispielsweise billige Vitamine oder Mineralstoffe künstlich zugesetzt werden.

Selbst gesundheitlich umstrittene Produkte wie Red Bull oder Becel pro.activ werden mit einem vermeintlichen Zusatznutzen für die Gesundheit vermarktet. foodwatch fordert, dass Gesundheitsaussagen auf Lebensmitteln nicht zugelassen sind. In einer E-Mail-Aktion haben sich bereits weit mehr als 30.000 Verbraucher dieser Forderung angeschlossen.

(mit dpa)