Newsletter 02.12.2016

Hinter diesem Türchen lauert eine böse Überraschung...

Wild in Chips, Gelatine in der Herstellung von Apfelsaft, Schweineborsten in der Brotproduktion - dank einer Gesetzeslücke versteckt die Lebensmittelindustrie in etlichen Produkten tierische Bestandteile, ohne dass das auf der Verpackung angegeben werden muss. Fordern Sie mit uns eine Kennzeichnungspflicht für alle versteckten Tiere; machen Sie sich stark für ECHTE Wahlfreiheit im Supermarkt!

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Hallo und guten Tag, Herr Foodwatch,

die gute Nachricht zuerst: In unserem Kampf gegen versteckte Tiere in Lebensmitteln haben wir jetzt erste Erfolge zu verzeichnen. Katjes verzichtet bei seiner Produktion neuerdings komplett auf den Einsatz tierischer Gelatine. Nestlé kennzeichnet mittlerweile deutlich auf der Vorderseite der Verpackung, dass seine Maggi Tomaten-Cremesuppe Speck enthält. Und mehrere Chips-Produkte der Firma funny-frisch enthalten nun keine Bestandteile mehr aus Kälberlab oder Wild. Waren es vor wenigen Jahren noch zehn funny-frisch-Snacks mit verstecktem Tier, sind es heute "nur" noch drei.

Katjes, Maggi und funny-frisch sind nicht die ersten Hersteller, die ihre Produkte und Verpackungen anpassen, in der Vergangenheit hatten etwa Hohes C, Milram und Valensina nach foodwatch-Kritik auf tierische Bestandteile verzichtet. Das zeigt: Protest von Verbraucherinnen und Verbrauchern wirkt - in diesem Fall bleibt das grundsätzliche Problem um die intransparente Kennzeichnung jedoch weiterhin bestehen. Denn noch immer nutzen etliche Hersteller die lückenhafte Gesetzeslage und setzen in der Produktion tierische Bestandteile ein, ohne dies auf der Verpackung anzugeben. Erst kürzlich haben wir Apfelsaftgetränke der großen Supermärkte unter die Lupe genommen. Bei sieben von 17 klaren Apfelsäften und -nektaren sowie fünf von 14 Apfelschorlen gaben die Hersteller bei unserer Abfrage den Einsatz von Schweine- bzw. Rindergelatine an oder konnten die Verwendung zumindest nicht ausschließen.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher wollen in Bezug auf Lebensmittel tierischen Ursprungs bewusste Kaufentscheidungen treffen. Doch Lücken bei der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht stehen einer solchen Wahlfreiheit im Supermarkt entgegen. Hier drei Beispiele:

  • Aromen: Hersteller müssen nicht kenntlich machen, wenn Aromen z.B. aus tierischen Bestandteilen gewonnen sind.
  • Technische Hilfsstoffe: Safthersteller müssen nicht kenntlich machen, wenn sie ihre Produkte mithilfe von Tiergelatine von Trübstoffen befreien.
  • Zusatzstoffe: Wenn tierische Farbstoffe, beispielsweise aus Schildläusen, verwendet werden, muss der tierische Ursprung nicht angegeben werden.

Wir fordern von Bundesernährungsminister Christian Schmidt: Wo tierische Bestandteile eingesetzt werden, muss dies inklusive der Tierart auf der Produktverpackung gekennzeichnet sein. Machen Sie mit bei unserem E-Mail-Protest!

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Erneut Mineralöl in Adventskalendern

Auch in diesem Jahr sind wieder Schoko-Adventskalender mit gefährlichen Mineralölen verunreinigt. Das hat das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit herausgefunden. Die Ergebnisse wurden auf Antrag von foodwatch am Mittwoch veröffentlicht. Drei Produkte - der Adventskalender "Santa Claus in town" von Netto Markendiscount in Kooperation mit der Umweltorganisation WWF sowie die Kalender "Goldora Weihnachtsmann mit Schlitten" und "Goldora Weihnachtsmann mit Tieren" von Rübezahl waren sogar mit den potenziell krebserregenden und erbgutschädigenden aromatischen Mineralölen (MOAH) belastet.

Erste Handelsketten haben reagiert! Kurz nach Veröffentlichung der Testergebnisse hat der Lebensmitteldiscounter Norma die beiden Goldora-Kalender aus dem Verkauf genommen. Dann zog Netto Markendiscount nach und ordnete einen Verkaufsstopp seiner eigenen Kalender an. Wir begrüßen den Schritt zwar, fordern Netto Markendiscount jedoch auf, nicht nur einen "stillen" Rückruf - also einen Verkaufsstopp - zu veranlassen, sondern einen öffentlichen Rückruf. Schließlich ist es die Verantwortung von Netto Markendiscount, jetzt auch all diejenigen zu informieren, die das belastete Produkt bereits gekauft haben - und kein Kind sollte diese Schokolade verzehren.

Der Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Mineralölen in Lebensmitteln nicht den Unternehmen überlassen werden darf. Wir brauchen gesetzliche Grenzwerte. Für die besonders gefährlichen aromatischen  Mineralöle  muss es eine Null-Toleranz geben. Wenn Sie auch finden, dass gefährliche Mineralöle nichts in unserem Essen zu suchen haben, dann unterschreiben Sie jetzt unsere E-Mail-Aktion!

CETA-Volksbegehren landet vor Gericht

In Bayern ist das von foodwatch unterstützte Volksbegehren gegen das Freihandelsabkommen CETA vorerst gestoppt: Das bayerische Innenministerium hat den Zulassungsantrag zum Volksbegehren an den Bayerischen Verfassungsgerichtshof verwiesen. Der Grund: Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens seien "nicht gegeben", wie das Innenministerium mitteilte. Die Richter haben nun drei Monate Zeit, endgültig über den Zulassungsantrag zu entscheiden. Sollte der Verfassungsgerichtshof zugunsten des Bündnisses entscheiden und sich ein Zehntel der bayerischen Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen in die Unterschriftenlisten eintragen, käme es zu einem Volksentscheid!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

Ihr foodwatch-Team

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