Nachricht 04.12.2023

foodwatch fordert: Anbindehaltung von Rindern verbieten!

iStock/Michele Ursi

Mehr als eine Millionen Rinder leiden unter der qualvollen Anbindehaltung. Eigentlich wollte die Ampel-Koalition Schluss damit machen. Doch passiert ist bislang nichts.

Mehr als eine Million Milchkühe und Bullen stehen angebunden im Stall und können sich kaum bewegen, auf über 28.000 Höfen. Für Käse, Joghurt, Rindfleisch  und das Glas 'frische Milch’.

Die Ampelkoalition hat versprochen, die tierquälerische Praxis zu beenden. Doch  bislang ist kaum etwas passiert. foodwatch fordert: Die Ampel-Regierung muss die Anbindehaltung endlich verbieten!

Die Anbindehaltung ist mit dem Tierschutz nicht vereinbar – die Regierung muss die tierquälerische Praxis endlich beenden!
Annemarie Botzki Kampagnen und Recherchen

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2021 vereinbart, die „Anbindehaltung spätestens in zehn Jahren [zu] beenden“. Ein Referentenentwurf dazu aus dem Bundesagrarministerium steckt jedoch offenbar in der Kabinettsabstimmung fest.

Protestaktionen vom Bauernverband

Nachdem ein erster Gesetzesentwurf an die Öffentlichkeit gelangt war, organisierte der bayerische Bauernverband Protestaktionen. Auch das Landwirtschaftsministerium in Bayern stemmt sich gegen ein Verbot der Anbindehaltung. Der Grund: Insbesondere im Süden Deutschlands setzen viele Landwirt:innen noch immer auf die umstrittene Haltungsform. In Bayern etwa hält nach Angaben des Bauernverbands jeder zweite Milchviehbetrieb seine Tiere in Anbindehaltung, das entspricht circa 30 Prozent der Kühe. Oft sind die Tiere das ganze Jahr über im Stall fixiert.

Kühe in Anbindehaltung mit Stop-Schild - foodwatch fordert Verbot

Den Aktionen der Agrarlobby müssen wir etwas entgegensetzen: Bitte unterzeichnen Sie jetzt unsere Petition – zeigen wir Minister Özdemir, dass zigtausende Menschen ein Ende der tierquälerischen Anbindehaltung wollen!  

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Kompromiss bringt keinen Tierschutz

Die Anbindehaltung muss grundsätzlich verboten werden. Ein etwaiger Kompromiss, wonach nur die ganzjährige Fixierung verboten wird, die sogenannte Kombihaltung jedoch erlaubt bleibt, wäre unzureichend. Bei der „Kombihaltung“ können sich die Tiere an 120 Tagen bewegen, bleiben die meiste Zeit des Jahres aber angebunden – ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Denn dieses schreibt klar vor, dass Tiere „verhaltensgerecht“ untergebracht werden müssen.

Rinder leben eigentlich auf Weideflächen in sozialen Herden und laufen täglich mehrere Kilometer – in Anbindehaltung unmöglich. Tiermedizinische Studien zeigen zudem, dass Milchkühe, die im Stall fixiert sind, besonders häufig unter schmerzhaften Euterentzündungen leiden.