Newsletter 08.12.2015

Rewe droht foodwatch mit Klage - helfen Sie jetzt mit!

Hallo und guten Tag, 

es ist un-fass-bar: Wir haben Rewe mit einem Labortest nachgewiesen, dass sein Bio-Weichweizengrieß mit Mineralöl belastet ist - und was ist die Reaktion? Statt daraus Konsequenzen zu ziehen, droht Rewe uns "rechtliche Schritte" an, nachdem wir vor dem Verzehr des Produkts gewarnt haben!
Wir versprechen: Von dieser Drohung werden wir uns nicht einschüchtern lassen. Schließlich geht es um eine Belastung mit aromatischen Mineralölen, die laut EU-Lebensmittelbehörde EFSA als potenziell krebserregend und erbgutverändernd gelten. Und das in einem Produkt wie Grieß, das besonders häufig von kleinen Kindern verzehrt wird! Wir werden also weiterhin eine Produktwarnung aussprechen, die unserer Meinung nach eigentlich Rewe selbst veröffentlichen sollte. Und wir bitten Sie: Helfen Sie mit! Weil Rewe seinen Bio-Grieß einfach weiter verkauft, weil die Handelskette über ein potenzielles Gesundheitsrisiko nicht informiert, müssen wir Verbraucherinnen und Verbraucher diese Information eben selbst verbreiten! Das können Sie tun:

- Leiten Sie diesen Newsletter und damit auch unsere Produktwarnung weiter.

- Bitten Sie auch Ihre Freunde und Bekannten, diese Information weiterzugeben.

- Falls diese noch nicht in unserem Verteiler sind, können sie hier unseren Newsletter abonnieren: www.foodwatch.de/newsletter

Wenn Lebensmittel mit unerwünschten Substanzen verunreinigt werden, verbreiten Hersteller und Händler normalerweise einen Rückruf und informieren die Kundschaft. Unschön, aber das kann nun mal passieren. Anders im Fall Rewe. Noch einmal der Reihe nach (alle Quellenlinks finden Sie am Ende des
Newsletters): 

1. In unserem bereits Ende Oktober (!) veröffentlichten Labortest wurden in einer Charge von Rewes Bio-Weichweizengrieß (MHD 30.4.2016) aromatische Mineralöle nachgewiesen. Und wenn eine Charge belastet ist, können auch weitere belastet sein. Denn die Rückstände kommen ins Produkt, wenn der Hersteller entweder seinen Produktionsprozess nicht im Griff hat oder ungeeignete Materialien für Verpackung oder Umverpackung einsetzt.

2. Rewe reagierte auf den Test: Gar nicht.

3. Anfang November haben wir Rewe angeschrieben, auf die Laboranalyse hin-gewiesen und nach Konsequenzen gefragt.

4. Rewe antwortete: Gar nicht.

5. Gestern haben wir deshalb selbst einen Produktrückruf gestartet und mit der Information der Verbraucherinnen und Verbraucher begonnen, unter wwww.tinyurl.com/rewe-rueckruf auf unserer Internetseite und in den sozialen Medien.

6. Rewe reagierte - aber nicht etwa mit einem Verkaufsstopp oder einem eigenen, offiziellen Produktrückruf. Rewe verwies lapidar auf eine allgemeine Stellungnahme des Lobbyverbandes BLL, die neben allerlei Beschwichtigungen (wie dem Hinweis auf den Entwurf eines nie verabschiedeten und noch dazu völlig unzureichenden Gesetzes) selbst klipp und klar sagt: Aromatische Mineral-öle sind in Lebensmitteln UNERWÜNSCHT. Um die nachgewiesene Menge geht es dabei nicht, denn bei potenziell krebserregenden und erbgutverändernden Substanzen stellt selbst die kleineste Menge ein Risiko dar. Worauf nicht hingewiesen wird in der Stellungnahme: Dass sich solche Rückstände durch eine saubere Produktion und die richtigen Verpackungsmaterialien vermeiden lassen.

7. Statt endlich Gesundheitsschutz zu betreiben, droht Rewe UNS rechtliche Schritte an, nachdem wir die Produktwarnung verbreitet haben. "Rewe behält sich ausdrücklich vor, im Sinne der Verbraucher rechtliche Schritte zu prüfen", schreibt das Unternehmen auf Facebook. 

Ein Einschüchterungsversuch? Falls ja, wird er nicht funktionieren. Wir machen weiter, verbreiten diese Produktwarnung und fordern von Rewe endlich Konsequenzen. Helfen Sie mit und leiten Sie diesen Newsletter an möglichst viele Freunde und Bekannte weiter!

Vielen Dank dafür,

Ihr foodwatch-Team

P.S.: Sich mit großen Lebensmittelherstellern oder Handelskonzernen auseinanderzusetzen, braucht oft einen langen Atem - und birgt Risiken. Der Fall Rewe zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, den Unternehmen auf die Finger zu schauen. Helfen Sie uns, damit wir dies tun können - auch dann, wenn uns rechtliche Schritte angedroht werden: Werden Sie noch heute Förderer/in von foodwatch!

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Coca-Cola will Gesundheitspartnerschaften offenlegen

Sportprojekte, Gesundheitsinitiativen, Forschungsförderung: Mit dreistelligen Millionenbeträgen beeinflusst Coca-Cola die globale Debatte über die Ursachen von Übergewicht. Die Botschaft: Nicht die Limo soll schuld sein, sondern der Bewegungsmangel. Dabei ist längst klar: Softdrinks fördern Übergewicht, Diabetes Typ II und Herzkrankheiten. Im August hatte die New York Times einen Fall von Wissenschaftssponsoring von Coca-Cola enthüllt. Daraufhin musste der Softdrink-Konzern zugeben, in Nordamerika in den vergangenen fünf Jahren mehr als 100 Millionen Dollar für seine "Gesundheitspartnerschaften" und Wissenschaftskooperationen ausgegeben zu haben, und veröffentlichte eine Liste von Gesundheitsorganisationen und Wissenschaftlern, die das Unternehmen finanziell unterstützt. Angaben zu den Sponsoringmaßnahmen in Europa fehlen allerdings bisher. Nun hat der Konzern auf eine Aufforderung von foodwatch reagiert und angekündigt, auch in Europa Transparenz zu schaffen. Bereits bekannt ist, dass Coca-Cola auch in Deutschland mehrere Sport- und Gesundheitsinitiativen fördert. Doch eine umfassende Liste - insbesondere über Zuwendungen an die Forschung - gibt es nicht. Wir erwarten diese nun bis Ende Januar.

BGH-Urteil stärkt Verbraucherrechte

Es klingt banal, musste in einem vier Jahre langen Rechtsstreit durch die Instanzen aber erst erstritten werden: Wo Himbeeren drauf sind, müssen auch Himbeeren drin sein. Das hat in dieser Woche der Bundesgerichtshof letztinstanzlich festgestellt und damit einer Klage der Verbraucherzentralen gegen den Hersteller Teekanne stattgegeben. Demnach stellt ein seit 2012 schon nicht mehr hergestellter Tee, auf dessen Packung Himbeeren abgebildet waren, der Himbeeren aber noch nicht einmal in Spuren enthielt, eine Irreführung der Verbraucher dar. Das Urteil hat jedoch abgesehen vom Einzelfall grundlegende Bedeutung. Es reicht demnach nicht aus, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher anhand der kleingedruckten Zutatenliste korrekt über die Inhalts-stoffe informieren können - falls der Eindruck auf der Verpackungsvorderseite irreführend ist, liegt dennoch eine unzulässige Verbrauchertäuschung vor. Damit fällt den Herstellern eine beliebte Ausrede weg, nämlich der Verweis aufs Kleingedruckte, der so manchen Werbeschwindel auf der Verpackung rechtfertigen sollte.