Nachricht 22.12.2020

Sägemehlkekse: Gericht verbietet Händler den Verkauf

Markus Spiske / Unsplash.com

Ein Gericht in Karlsruhe hat einem Online-Händler verboten, seine Sägemehlkekse weiter zu verkaufen. Die Kekse seien für den menschlichen Verzehr objektiv ungeeignet, urteilte das Gericht. Das zur Herstellung der Kekse verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter verwendet.

Ein Versandhändler aus Karsruhe bleibt auf seinen Sägemehlkeksen sitzen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat eine Klage des Keksherstellers abgewiesen, nachdem ihm die Stadt den Vertrieb untersagt hatte. "Die Kekse dürften nicht in Verkehr gebracht werden, weil es sich dabei nicht um sichere, sondern zum Verzehr durch den Menschen objektiv ungeeignete Lebensmittel handle", teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit. Das vom Kläger verwendete Sägemehl sei ein Stoff für technische Anwendungen und werde nicht einmal in Tierfutter benutzt. 

Darmstärkendes Sägemehl?

Der Naturwarenhändler argumentierte, es handle sich um ein pflanzliches Produkt. Er verwende nur mikrobiologisch einwandfreies Holzmehl. Nicht-medizinische Verkaufsseiten im Internet preisen die feinen Holzreste an, da sie angeblich den Darm stärkten und alte Kotreste lösten. Auf der Webseite wird bei den Keksen mit weiteren Zutaten wie Dinkelmehl oder Rosine auf das Verkaufsverbot hingewiesen.

Vertrieb lief mehr als 20 Jahre lang

Der Händler hatte die Sägemehlkekse etwa 20 Jahre hergestellt, vertrieben und auch Sägemehl als Zutat angegeben. 2004 war er nach Gerichtsangaben bereits an die Stadt herangetreten, die aber erst 2017 nach einer Probe der Backwaren den Verkauf untersagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(dpa)