Gebühren bis zu 2.000 Euro bei Länderbehörden
Wer sich bei Bundesbehörden künftig über mögliche Gesundheitsgefahren von Lebensmitteln informieren will, muss dafür bis zu 250 Euro zahlen. Nur in Ausnahmefällen sollen Auskünfte 500 Euro kosten. Die Länder planen allerdings Gebühren bis zu 2.045 Euro, wie eie foodwatch-Recherche ergab.
Die Bild-Zeitung titelte am 12. Februar 2008 auf Seite 1: "Gaga-Verbraucherschutz – 500 Euro für Auskunft über Gammelfleisch?" Sie schrieb über die vom Bund zunächst geplanten Gebühren für Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Der Verordnungsentwurf sah höhere Gebühren vor als für vergleichbare Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz. Obwohl der Europäische Gerichtshof bereits 1999 entschieden hatte, dass Gebühren nur dann angemessen sind, wenn sie den Zugang der Bürger zu Informationen nicht behindern.
Gebühren im Bund in der Regel maximal 250 Euro
foodwatch kritisierte den Vorschlag und forderte, die Kosten für Informationen durch Verwaltungsvereinfachung so niedrig wie möglich anzusetzen und sich am Umweltinformationsgesetz zu orientieren. In jedem Fall müssen die Kosten so niedrig sein, dass Bürger ihren Informationsanspruch auch tatsächlich wahrnehmen. Am 2. April 2008 beschloss das Bundeskabinett, die Gebühren am Umweltinformationsgesetz zu orientieren: In der Regel soll eine Auskunft maximal 250 Euro kosten, nur in Ausnahmefällen können 500 Euro Gebühren anfallen – ein Erfolg für foodwatch.
Bundesländer planen überhöhte Gebühren
Die Gebühren für Auskünfte in den Ländern und Kommunen legt jedes Bundesland selbst fest. Nach Recherchen von foodwatch planen die Bundesländer Gebühren von bis zu 2.045 Euro für eine Auskunft. Zudem hatte bis auf Thüringen noch kein Land eine entsprechende Gebührenordnung erlassen, als das Verbraucherinformationsgesetz am 1. Mai 2008 in Kraft trat. Übergangsweise wenden die Länder deshalb andere Gebührenregelungen an, die zum Teil noch höhere Gebühren vorsehen. So können im Saarland bis zu 10.225 Euro für eine Auskunft anfallen.
Praxistest VIG: Gebühren bis zu 1.000 Euro
foodwatch hat den Praxistest gemacht und in den ersten sechseinhalb Monaten nach Inkraftreten des VIG 29 Anfragen gestellt. Das Ergebnis ist erschreckend: Knapp 80 Prozent der Fragen blieben unbeantwortet, Fristen wurden nicht eingehalten, Antworten hinausgezögert, hohe Gebühren festgesetzt. Teilweise verlangten die Behörden mehr als 1.000 Euro.