Ja. Seit Februar 2022 ist es in der EU erlaubt, die gewöhnliche Hausgrille und andere Insektenarten wie Mehlwürmer und Wanderheuschrecken gefroren, getrocknet oder pulverisiert als Lebensmittel zu verwenden. Dies ist Teil der sogenannten europäischen "Novel Foods"-Bestimmung. Die Zulassung von Insekten für die menschliche Ernährung wurde seit Jahren vorbereitet, es handelt sich also nicht um eine plötzliche Neuzulassung.
Die Europäische Kommission hat im Januar 2023 zwei neue Verordnungen über Insekten in unserer Nahrung veröffentlicht: Die Lebensmittelindustrie darf, zunächst für fünf Jahre, das Pulver von teilweise entfetteten Hausgrillen (Acheta domesticus) in ihren Produkten verwenden. Aber nicht irgendwelche Grillen, sondern nur solche, die von der vietnamesischen Firma Cricket One produziert werden, die dies ausdrücklich bei der Europäischen Kommission bereits 2018 beantragt hatte. Diese Grillen dürfen in geringen Mengen als Mehl in verschiedene Lebensmittel eingearbeitet werden. Dasselbe gilt für die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus). Hier wurde dem französischen Unternehmen Ynsect die Zulassung erteilt, ebenfalls für einen Zeitraum von fünf Jahren.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), zuständig für die Bewertung der Sicherheit jedes Produkts vor der Markteinführung, hatte jeweils eine positive Stellungnahme abgegeben. Beide Zulassungen wurden von den Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit bestätigt.
Gerüchte, die in den sozialen Medien kursieren, dass Insekten aufgrund von Engpässen, hohen Getreidepreisen oder aus anderen Gründen „zwangsweise“ unter Getreideprodukte gemischt werden müssen, stimmen nicht. Es bleibt den Herstellern überlassen, ob sie Insekten in ihre Rezepturen aufnehmen oder nicht – und es muss transparent auf der Verpackung gekennzeichnet sein.