Nach foodwatch-Klage: Gericht stoppt „Immun-Werbung“ bei dm
Der Richter stufte die Bezeichnung als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe ein, die nicht durch die EU zugelassen ist. Laut Health-Claims-Verordnung sind gesundheitsbezogene Aussagen nur erlaubt, wenn sie wissenschaftlich geprüft und offiziell genehmigt wurden – was hier nicht der Fall war. Zwar darf etwa auf den Beitrag von Vitamin D zur Immunfunktion hingewiesen werden, doch eine Bewerbung des gesamten Produkts als „Immun-Smoothie“ geht laut Gericht zu weit – insbesondere, wenn der gesetzlich erlaubte Hinweis kaum sichtbar auf der Verpackung erscheint.

Zuckerreiches Fruchtpüree zum Premiumpreis
foodwatch kritisiert außerdem: Der Quetschie, den dm in seinen Märkten neben Nahrungsergänzungsmitteln platziert, besteht hauptsächlich aus Fruchtpüree mit ein paar zugesetzten Vitaminen. Es enthält rund zehn Prozent Zucker – trotz des Aufdrucks „ohne Zuckerzusatz“. Nach dem Nutri-Score käme das Produkt auf die Bewertung „D“. Ein 90-Gramm-Beutel kostet 1,25 Euro – fast doppelt so viel wie ein vergleichbarer Bio-Quetschie von dm.

Wer Fruchtpüree mit Vitaminzusatz und zehn Prozent Zucker als ‚Immun Smoothie‘ verkauft, führt Eltern in die Irre – und zieht ihnen obendrein das Geld aus der Tasche. Das ist nicht nur dreist, sondern schlicht illegal.
Weitere Fälle von „Immun-Werbung“
Die Klage gegen dm ist Teil einer umfassenderen Aktion gegen irreführende Gesundheitsversprechen. foodwatch hatte neben dm auch die Hersteller Barnhouse und Voelkel abgemahnt. Barnhouse stoppte daraufhin seine Werbung für das Müsli „Krunchy Immune Plus“, gegen Voelkel läuft noch ein Verfahren.
dm kann gegen das Urteil bis Mitte September Berufung einlegen.