Frage des Monats 01.05.2023

Müssen Insekten in Lebensmitteln gekennzeichnet werden?

Adobe Stock / sissoupitch

In den sozialen Medien kursierten in den letzten Wochen Gerüchte um Insekten in Lebensmitteln. So hieß es zum Beispiel, dass Insekten aufgrund von hohen Getreidepreisen und Lieferengpässen unter Getreideprodukte gemischt würden. Stimmt das? Und dürfen Insekten ohne entsprechende Deklarierung verwendet werden?

Laura Knauf von foodwatch antwortet:

Bereits seit Juni 2021 darf in der EU der Mehlkäfer in Lebensmitteln verarbeitet werden. Wenig später kamen dann auch andere Insekten hinzu, wie die gewöhnliche Hausgrille und die Wanderheuschrecke  – zum Beispiel getrocknet, gefroren oder pulverisiert. So steht es in der europäischen „Novel Foods“-Bestimmung. Die Zulassung von Insekten für Lebensmittel wurde seit Jahren vorbereitet, es handelt sich hier also nicht um eine plötzliche Neuzulassung.

Seit Januar 2023 dürfen zudem auch Heimchen und Larven des Getreideschimmelkäfers verarbeitet werden. Diese Entscheidung der Europäischen Kommission sorgte bei vielen für Aufregung. Die Sorge: Jetzt werden Insekten massenhaft zu Lebensmitteln wie Brot, Keksen oder Fleischersatzprodukten beigemischt. Tatsächlich besagt die EU-Entscheidung nur, dass nur das vietnamesische Unternehmen Cricket One für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren Pulver aus Heimchen (Acheta domesticus) in der EU vermarkten darf. Dabei dürfen bis zu maximal 5 Gramm Heimchenpulver pro 100 Gramm Produkt verwendet werden. Der Zusatz ist freiwillig und keinesfalls verpflichtend. Cricket One hatte seinen Antrag bereits 2018 eingereicht. Dasselbe gilt für die Larven des Getreideschimmelkäfers (Alphitobius diaperinus). Hier wurde dem französischen Unternehmen Ynsect die Zulassung erteilt, ebenfalls für einen Zeitraum von fünf Jahren.

Um es also klar zu sagen: Gerüchte, dass Insekten aufgrund von Engpässen, hohen Getreidepreisen oder anderen Gründen „zwangsweise“ unter Produkte gemischt würden, stimmen nicht.

Sind Insekten zum Beispiel in vegetarischen Lebensmitteln ohne Deklarierung enthalten?

Nein, auf dem Etikett muss gekennzeichnet werden, wenn ein Produkt Insekten enthält. Da in der europäischen Durchführungsverordnung nur der lateinische Name verwendet wird, vermuteten viele User im Internet, dass dies auch auf dem Etikett so ist. Das stimmt aber nicht. Die Kennzeichnungsverordnung sieht vor, dass neben der lateinischen Bezeichnung immer auch der gebräuchliche Name verwendet werden muss – auf Deutsch also zum Beispiel Heimchen oder Hausgrille. Und in vegetarischen und veganen Produkten sind Insekten natürlich nicht enthalten. Insekten sind Tiere, die für die Verarbeitung getötet werden – das passt nicht zu einer vegetarischen Ernährung.

Brauchen wir Insekten unseren Lebensmitteln?

Ja und nein. Tatsächlich gibt es Länder, in denen Protein-Mangel und eine Unterversorgung mit Kalorien und Nährstoffen ein großes Problem sind. Hier könnten Insekten eine Alternative sein, sagt zum Beispiel die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). In Deutschland gibt es jedoch keinen Mangel an Protein. Laut der deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) liegt die Proteinzufuhr in allen Altersklassen in Deutschland deutlich über dem empfohlenen Wert. Wir brauchen hierzulande also nicht wirklich Insekten-Produkte.

Fazit: Niemand muss Angst haben, dass ihr oder ihm unbemerkt Insekten untergejubelt werden. Die Verwendung von Insekten als Zutat muss klar auf der Packung gekennzeichnet sein. Wer möchte, kann gerne einmal Insekten-Lebensmittel probieren. Bisher finden sich bei uns im Supermarkt, wenn überhaupt, jedoch nur weniger solcher Produkte.

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